Maklervertrag

Für eine rechtssichere Zusammenarbeit auf Augenhöhe erhalten wir von unseren Kunden grundsätzlich ein Maklermandat. Im Folgenden möchten wir Ihnen die einzelnen Bestandteile genauer vorstellen:

Grundlagen der Zusammenarbeit

Grundlagen der Zusammenarbeit

Hierin erläutern wir Ihnen unsere Arbeitsweise. Sie können sich ein erstes Bild über unser Leistungsversprechen und unsere Philosophie machen und entscheiden, ob diese zu Ihren Wünschen passt.

Erstinformation

Erstinformation

Durch die gesetzliche vorgeschriebene Erstfinformation stellen wir Ihnen wichtige Basisdaten über unser Unternehmen zur Verfügung. Hierin wird unter anderem mitgeteilt, welchen Rechtsgrundlagen unsere Arbeit unterliegt und an wen Sie sich im Fall von Unstimmigkeiten wenden können.

Maklervertrag

Maklervertrag

Der eigentliche Maklervertrag beinhaltet die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Unter anderem erfahren Sie darin, über welche Lebensereignisse Sie uns für eine optimale Beratung informieren sollten und welche Dienstleistung Sie von uns erwarten dürfen.

Maklervollmacht

Maklervollmacht

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit bieten wir Ihnen einen umfangreichen Service. Neben der Beratung und Antragsabwicklung koordinieren wir z.B. Adress- und Bankdatenänderungen oder Schadenmeldungen. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, um gegenüber den Versicherern legitimiert zu werden.

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Wir verarbeiten sensible Daten von Ihnen, z.B.  Angaben zu Ihrer Krankheitsgeschichte oder Einkommensdaten. Den Schutz Ihrer Daten nehmen wir selbstverständlich sehr ernst. Aus diesem Grund ist in unserer Datenschutzerklärung ausführlich geregelt, in welcher Form wir Ihre Daten verarbeiten und welche Rechte Sie haben.

Das vollständige Maklermandat steht Ihnen beim Klick auf den Download-Button zur Verfügung.

FAQ zum Maklervertrag

Ja. Wir erbringen sehr umfangreiche Dienstleistungen für Sie. Hierzu gehören u.a. Beratung, Risikoanalyse, die komplette Abwicklung von Versicherungsverträgen und die Unterstützung im Schadenfall. Um dies effektiv zu tun, benötigen wir einen ausreichenden Handlungsspielraum, um mit den Versicherern zu kommunizieren. Diesen geben Sie uns durch den Maklervertrag.

Zudem werden hierin Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt. Ohne diese Regelungen bestünde für Sie und uns eine unnötige Rechtsunsicherheit, die wir im Sinne aller vermeiden wollen.

Nein. Unsere Vergütung ist bereits in die Versicherungsbeiträge einkalkuliert und wird von den Versicherern an uns bezahlt. Unsere Dienstleistung ist daher nicht mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden.

In manchen Fällen können Sie auf eigenen Wunsch eine Honorarvereinbarung mit uns schließen. Das Honorar ersetzt dann meistens die Provision und vergünstigt Ihr Versicherungsprodukt. Honorarvereinbarungen stellen aber die Ausnahme dar und werden in jedem Fall im Vorfeld ausführlich mit Ihnen besprochen.

Unser Maklermandat sieht keine Kündigungsfrist für Sie vor. Möchten Sie diesen beenden, können Sie dies mit sofortiger Wirkung tun. Wir möchten mit Qualität und Service überzeugen. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein und uns verlassen möchten, werden wir Sie nicht durch Vertragsklauseln langfristig an uns binden.

Nein. Ihre Vertragskonditionen ändern sich nicht, auch nicht der Versicherungsbeitrag. Lediglich der in die Police eingedruckte Betreuer Ihrer Verträge wird von den Versicherern angepasst.

Unsere Dienstleistung ist sehr umfangreich. So kommunizieren wir z.B. im Schadenfall mit den Versicherern, Handwerkern oder Rechtsanwälten. In einigen Fällen nutzen wir auch den direkten Draht zu Ihrem Steuerberater, um für die Versicherungs- oder Finanzierungsverträge notwendige Daten und Dokumente anzufordern. Hierfür benötigen wir aber Ihre Zustimmung im Rahmen der Maklervollmacht.

Möchten Sie Teile der Vollmacht nicht erteilen, akzeptieren wir dies selbstverständlich. Je nach Umfang können dadurch aber bestimmte Servicedienstleistungen eingeschränkt sein.

Nein. Sie können auf Wunsch weiterhin auch direkt mit den Versicherern kommunizieren. Allerdings erledigen wir die Kommunikation gerne für Sie. Durch unsere Erfahrung und Kontakte können wir viele Dinge sehr schnell und effizient regeln.

Nein. Mit der Maklervollmacht können wir ausschließlich kurzfristige Verträge für Sie abschließen oder kündigen. Überwiegend handelt es sich hierbei um Sachversicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr.

Lebens- und Krankenversicherungen können wir weder abschließen, noch kündigen. Hierzu ist Ihre Unterschrift notwendig und das ist auch gut so.

In der Datenschutzerklärung sind einige Unternehmen aufgelistet, denen Sie die Verarbeitung Ihrer Daten gestatten. Hierbei handelt es sich vor allem um Softwareanbieter, mit deren Produkte wir Ihre Daten verwalten oder Angebote für Sie erstellen. Besonders hinweisen möchten wir auf unsere Maklergenossenschaft VEMA eG. Diese entlastet uns bei adminstrativen Arbeiten wie z.B. Provisionsabrechnungen oder dem Einscannen von Versicherungsdokumenten und stellt zudem die vertragliche Anbindung an zahlreiche Versicherungsgesellschaften her, damit wir Ihnen ein möglichst breites Produktspektrum bieten können.

Das ist leider nicht möglich. Es gibt einige Versicherer, welche grundsätzlich nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Das haben wir unter https://tbo-versicherungsmakler.de/blog/2023/08/28/zusammenarbeit-bei-fremdversicherern/ detailliert beschrieben. Hinzu kommt, dass es einige Versicherer gibt, die für die meisten Kunden keinen relevanten Mehrwert bieten. Stellen wir allerdings fest, dass Versicherer mit denen wir noch nicht zusammenarbeiten, besondere Tarife oder Leistungen anbieten, streben wir auch mit diesen eine Zusammenarbeit im Sinne unserer Kunden an.